Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Verkaufsbedingungen - Berrifine A/S
§ 1 - Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("AVB") gelten für alle Verkäufe von Waren durch uns, ungeachtet etwaiger widersprüchlicher, gegenteiliger oder zusätzlicher Bedingungen in einer Bestellung oder sonstigen Mitteilung von Ihnen. Entgegenstehende, abweichende oder zusätzliche Bedingungen gelten nicht als von uns anerkannt, es sei denn, wir bestätigen unsere Anerkennung ausdrücklich schriftlich.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht und zugänglich gemacht.
§2 - Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Waren. Für Umfang und Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung.
2. Alle von Ihnen erteilten Bestellungen müssen mindestens die Art und Menge der gewünschten Waren, die geltenden Einheitspreise, den Lieferort und die gewünschten Liefertermine enthalten. Eine Bestellung ist für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurde.
(3) Unbeschadet unserer sonstigen Rücktrittsrechte sind wir bei offensichtlichen Rechen- oder Schreibfehlern in unserem Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Alle Rechte des Kunden auf Schadensersatz bei Ausübung dieses Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen.
§3 - Lieferfristen und Lieferverzug
(1) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde; in diesem Fall beginnt die verbindliche Lieferfrist mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, verschiebt sich jedoch, bis alle Vertragsbedingungen geklärt sind und der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere für die Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und für den Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware zum Versand gebracht worden ist.
(2) Haben wir die Nichteinhaltung eines angemessenen Liefertermins zu vertreten, so haften wir nur, wenn der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit Rücktrittsandrohung gesetzt hat und auch diese Frist verstrichen ist. Unter diesen Umständen kann der Kunde den Vertrag kündigen. Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach § 8.1 unten.
(3) Nimmt der Kunde versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig ab, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und Zahlung des Preises zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch den Kunden zu verlangen.
(4) Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
§ 4 - Transport
1. Der Transport der Produkte erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Kosten des Kunden und in unversichertem Zustand.
2. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für den außergewöhnlichen Fall, dass wir uns bereit erklärt haben, die Transportkosten zu übernehmen.
(3) Die Gefahr geht sofort auf den Kunden über, wenn die Ware unser Werk verlässt. Verzögert sich der Transport durch das Verhalten des Kunden, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(4) Sofern der Kunde uns keine andere Weisung erteilt hat, bestimmen wir den Transportweg, ohne die Verantwortung für die schnellste oder billigste Beförderung zu übernehmen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
5. die Ausführung einer Weisung im Zusammenhang mit der Beförderung, außer im Falle von Betrug oder Leichtfertigkeit, ist ausgeschlossen.
6. Der Kunde hat dem Spediteur jede Beschädigung oder jeden Verlust des Produkts während des Transports unverzüglich mitzuteilen und den Sachverhalt und die Dokumentation in Übereinstimmung mit dem dänischen Recht ordnungsgemäß feststellen zu lassen.
§ 5 - Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, den in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Alle von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk und schließen Transport, Frachtversicherung und Verpackung, Abgaben und sonstige Gebühren, insbesondere Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und ähnliche Steuern oder Abgaben, die von staatlichen Stellen erhoben werden, nicht ein.
2. Der Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist innerhalb der vereinbarten und auf unserer Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen zu zahlen. Wir sind berechtigt, bei Teillieferungen gesonderte Rechnungen zu stellen.
3. Wenn die Zahlung nicht gemäß § 5.2 erfolgt, können wir Ihnen vom Fälligkeitsdatum bis zum Tag der Zahlung Zinsen in Höhe von 1,8 % pro Monat in Rechnung stellen. Dies gilt zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die uns nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zustehen oder zustehen könnten, und schränkt diese nicht ein. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für alle ausstehenden Lieferungen für die Dauer des Zahlungsverzugs des Kunden nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(4) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist die Zahlung der Ware ohne Aufrechnung oder Abzug zu leisten.
5. Sie müssen von Zeit zu Zeit die Finanzinformationen vorlegen, die wir in angemessener Weise für die Festlegung oder Aufrechterhaltung von Zahlungsbedingungen verlangen. Wir können nach unserem alleinigen Ermessen jederzeit die vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Vorankündigung ändern, indem wir die Zahlung per Vorauskasse oder Nachnahme, Bankgarantie, Akkreditiv oder auf andere Weise verlangen.
6. Alle gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum, bis der Kunde alle Forderungen aus unseren Rechtsbeziehungen, gleich ob sie jetzt oder später fällig werden, bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter, einschließlich Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Maßnahmen treffen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
7. Das Eigentum an den gelieferten Waren verbleibt bei uns und geht erst dann auf Sie über, wenn die Waren vollständig bezahlt worden sind. Wenn Sie eine Rechnung nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum bezahlen, können wir die Waren, auf die sich die Rechnung bezieht, zurücknehmen. Sie müssen alle gelieferten Waren zu ihrem vollen Wiederbeschaffungswert versichern, bis das Eigentum an den Waren auf Sie übergegangen ist.
(8) Verstößt der Kunde gegen § 5.1 oder gerät er in Zahlungsverzug, so sind wir vom Vertrag entbunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Unsere Lieferverpflichtung ruht bis zum Wegfall der in § 5.6 genannten Umstände.
9. Zur Sicherung der Zahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Kunden tritt der Kunde hiermit alle seine Forderungen aus dem Verkauf der Produkte an seine Abnehmer oder Dritte in Höhe des Bruttorechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer mit allen Nebenrechten ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Er hat diese Einnahmen treuhänderisch für uns zu verwahren und an uns zur Begleichung unserer Rechnungen abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Allgemeine Verkaufsbedingungen - Berrifine A/S
Der Kunde darf nicht in Liquidation gehen, einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließen, der Zwangsvollstreckung in sein allgemeines Vermögen unterliegen oder seine Zahlungen an die Gläubiger einstellen. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt sowie die Höhe der Forderungen angibt.
(10) Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den sonstigen Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 6 Mängel, Gewährleistungen, Haftung und Ansprüche
(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist ein von uns geliefertes Produkt nur in solchen Fällen mangelhaft:
- Wenn ein Auftrag nach einer zufriedenstellenden Prüfung eines dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellten Musters erteilt wurde, wenn der Zustand des Produkts nicht mit diesem Muster übereinstimmt. - Wenn ein Auftrag auf der Grundlage einer vereinbarten Produktspezifikation erteilt wurde, wenn der von uns erstellte Analysebericht für das Produkt oder der Zustand des gelieferten Produkts nicht mit dieser Produktspezifikation übereinstimmt.
In jedem Fall wird die nach diesem Vertrag vorgesehene Nutzung des Produkts beeinträchtigt.
2. Der Kunde hat seinen Untersuchungs- und Rügepflichten bis spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Ware ordnungsgemäß nachzukommen. Unabhängig davon ist der Kunde uns gegenüber verpflichtet, die von uns gelieferten Produkte durch entsprechend umfassende Wareneingangskontrollen (einschließlich insbesondere angemessener chemischer Analysen nach dem Stand der Technik) daraufhin zu überprüfen, ob sie allen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (insbesondere lebensmittelrechtlichen Vorschriften) und allen sonstigen anwendbaren Leitsätzen und technischen Normen im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck der Produkte entsprechen und sicherzustellen, dass die Produkte nur dann weiterverarbeitet, umgepackt oder an Dritte weitergegeben werden, wenn diese Wareneingangskontrollen keine Fehler oder Mängel ergeben. Die vorstehenden Sätze bewirken keine Verlängerung der vorgesehenen Gewährleistung und der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, wie sie in unseren Lieferbedingungen und sonstigen Vereinbarungen mit dem Kunden niedergelegt sind. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Durchführung einer solchen umfassenden Wareneingangskontrolle nicht oder nicht vollständig nach, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die ohne diese Pflichtverletzung nicht eingetreten wären, ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde von uns gelieferte Produkte verarbeitet oder an Dritte weitergibt, ohne eine von uns im Einzelfall ausnahmsweise vereinbarte Prüfung der Beschaffenheitsmerkmale abzuwarten. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Produkte an Dritte weitergibt oder weiterverarbeitet, obwohl die von uns durchgeführte Prüfung oder die vom Kunden durchzuführende Wareneingangskontrolle ergibt, dass das Produkt nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck oder der Verwendung des Produktes entspricht.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen Sache berechtigt. Danach ist der Kunde nur dann berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen, wenn: - die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, - die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, - die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ohne triftigen Grund verweigert wird, oder - die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unangemessen verzögert wird.
Jede Haftung für Schäden an anderen Vermögenswerten oder Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstehen, einschließlich entgangenen Gewinns
etc. ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auch ausgeschlossen bei fahrlässiger Verletzung unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einschließlich der Schäden, die aus der nicht rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtung entstehen.
4. Ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden, d.h. die Wertminderung der Ware sowie der entgangene Gewinn, die durch die Verletzung der Beschaffenheitsgarantie verursacht wurden.
5. Keiner von uns ist berechtigt und keiner von uns haftet für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Rückrufkosten, Wiederbeschaffungskosten, Rufschädigung oder Verlust von Kunden. Ihre Rückerstattung von uns für jegliche Ansprüche darf den Kaufpreis für die Waren, die Anlass zu einem solchen Anspruch geben, nicht überschreiten, unabhängig von der Art des Anspruchs, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Garantie oder anderweitig.
(6) Wir haften nicht für Ansprüche, die darauf beruhen, dass wir Ihre Spezifikationen oder Anweisungen befolgt haben, dass die Waren von anderen Parteien als uns modifiziert oder verändert wurden oder dass sie in Kombination mit anderen Waren verwendet wurden.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen seiner Abnehmer freizustellen, die sich auf die Beschaffenheit oder den Zustand der von ihm vertriebenen Produkte beziehen, wenn und soweit der Kunde an der Entstehung eines solchen Schadens mitgewirkt hat.
8. Der Kunde hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Ansprüche von Dritten im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte erhält.
§ 7 - Sonstiges
1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
2. Der Verzicht auf eine Bestimmung dieser AGB gilt nicht als Verzicht auf andere Bestimmungen oder auf dieselbe Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf eine solche Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser AGB dar.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so kann diese Bestimmung von einem solchen Gericht in Übereinstimmung mit dem Gesetz unter Berücksichtigung der Absicht der Parteien geändert und in der geänderten Form durchgesetzt werden. Alle anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser AGB bleiben in vollem Umfang in Kraft und werden im Einklang mit der geänderten Bestimmung ausgelegt.
4. Diese AGB und alle zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem dänischen Recht und sind nach diesem auszulegen, ohne dass eine Rechtswahl oder ein Kollisionsrecht Anwendung findet. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die von einem von uns gegen den anderen eingeleitet werden können, sind ausschließlich vor den zuständigen Gerichten Dänemarks einzuleiten, jedoch unbeschadet unseres Rechts, Klagen, Handlungen oder Verfahren vor jedem anderen Gericht einzuleiten, das zuständig wäre, wenn diese Bestimmung nicht in diese AGB aufgenommen worden wäre.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Werden wir durch höhere Gewalt, z.B. durch Krieg, an der Lieferung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt auf die Leistung einwirkt, zuzüglich einer angemessenen Nachfrist. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die die Lieferung vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Dazu gehören z.B. Verzug unserer Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, wesentliche Betriebsstörungen, wenn sie entweder durch Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder wichtiger Teile oder durch den Ausfall wesentlicher Produktionsanlagen verursacht werden oder schwerwiegende Transportstörungen z.B. durch Straßensperren, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Energiemangel oder Fahrverbote. Dauert eines dieser Ereignisse länger als vier Monate an, sind wir berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Kunden nach Ablauf dieser Frist zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder liefern werden.
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